Novelle zur COVID‑19‑Lockerungsverordnung (9.) – Entfernung von Absatzbezeichnungen und Einführung einer Mindestabstandspflicht
Verordnung vom 29.07.2020Zusammenfassung
Die 9. COVID‑19‑Lockerungsverordnung ändert die bisherige Lockerungsverordnung: Sie streicht überflüssige Absatzbezeichnungen, präzisiert die Abstandspflicht für Personen außerhalb des Haushalts und legt das Inkrafttreten der Änderungen einen Tag nach Veröffentlichung fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/29/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 9. COVID‑19‑Lockerungsverordnung ändert die bisherige Lockerungsverordnung: Sie streicht überflüssige Absatzbezeichnungen, präzisiert die Abstandspflicht für Personen außerhalb des Haushalts und legt das Inkrafttreten der Änderungen einen Tag nach Veröffentlichung fest.Schwerpunkte
- Der erste Absatz des Paragraphen 1 wird komplett gestrichen.
- Die Bezeichnung des Absatzes 2 in § 1 wird entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
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