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Interventionsverordnung 2020 – Strahlenschutz bei Notfällen
Verordnung vom 30.07.2020

Zusammenfassung

Die Interventionsverordnung 2020 regelt den Schutz von Menschen und Umwelt vor ionisierender Strahlung in Notfallsituationen und legt Pflichten für Notfallpläne, Dosismessungen und Maßnahmen fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/30/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Die Interventionsverordnung 2020 regelt den Schutz von Menschen und Umwelt vor ionisierender Strahlung in Notfallsituationen und legt Pflichten für Notfallpläne, Dosismessungen und Maßnahmen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schützt Menschen, ihre Nachkommen und die Umwelt vor langfristigen Schäden durch ionisierende Strahlung.
  • Sie legt klare Referenzwerte für zulässige Strahlendosen fest – z. B. 100 mSv/Jahr für die Bevölkerung und bis zu 250 mSv für Rettungsaktionen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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