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Änderung der Pflanzgutzverordnung – neue Kennzeichnung, Versorgerdokument und Kontrollen
Verordnung vom 30.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 346/2020 ändert die Pflanzgutzverordnung: Sie führt neue Kennzeichnungsvorschriften (Ländercode AT, farbige Etiketten) und ein Versorgerdokument mit acht Pflichtangaben für CAC‑Material ein. Außerdem werden umfangreiche Kontrollen, Probenahmen und Laboruntersuchungen je nach Materialkategorie festgelegt. Inkrafttreten ist 1 April 2020 (einige Bestimmungen ab 1 Juni 2020).
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus7/30/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 346/2020 ändert die Pflanzgutzverordnung: Sie führt neue Kennzeichnungsvorschriften (Ländercode AT, farbige Etiketten) und ein Versorgerdokument mit acht Pflichtangaben für CAC‑Material ein. Außerdem werden umfangreiche Kontrollen, Probenahmen und Laboruntersuchungen je nach Materialkategorie festgelegt. Inkrafttreten ist 1 April 2020 (einige Bestimmungen ab 1 Juni 2020).

Schwerpunkte

  • Ein neues Kürzel („AT“) wird als Ländercode für das Pflanzgut‑Etikett eingeführt.
  • Etiketten erhalten farblich abgestufte Kennzeichnungen: Weiß‑violett für Vorstufenmaterial, Weiß für Basismaterial und Blau für zertifiziertes Material.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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