Übertragung von Aufgaben an haushaltsführende Finanzstellen (Verordnung 35/2020)
Verordnung vom 20.02.2020Zusammenfassung
Die 35. Verordnung vom 20. Februar 2020 überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf elf Finanzbehörden und macht sie zu haushaltsführenden Stellen, wirksam seit 1. Juli 2020.Bundesministerium für Finanzen2/20/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die 35. Verordnung vom 20. Februar 2020 überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf elf Finanzbehörden und macht sie zu haushaltsführenden Stellen, wirksam seit 1. Juli 2020.Schwerpunkte
- Die Verordnung überträgt Aufgaben aus § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 auf bestimmte Organisationseinheiten des Finanzministeriums.
- Elf Organisationseinheiten – darunter das Finanzamt Österreich, das Zollamt Österreich und das Amt für Betrugsbekämpfung – werden als haushaltsführende Stellen benannt.
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