Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof erklärte vier Paragraphen der COVID‑19‑Verordnung für verfassungswidrig; diese dürfen seit dem 14. Juli 2020 nicht mehr angewendet werden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/31/2020XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof erklärte vier Paragraphen der COVID‑19‑Verordnung für verfassungswidrig; diese dürfen seit dem 14. Juli 2020 nicht mehr angewendet werden.Schwerpunkte
- Der Verfassungsgerichtshof erklärte vier Paragraphen der Verordnung für verfassungswidrig.
- Die betroffenen Paragraphen basierten auf § 2 Z 1 des COVID‑19‑Maßnahmengesetzes.
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