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Aufhebung der Apotheken‑Betriebszeit‑Verordnung in Bruck an der Leitha
Verordnung vom 31.07.2020

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte die 2019 erlassene Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, die Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienst öffentlicher Apotheken regelte, für verfassungswidrig und hob sie zum 30. September 2020 auf.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/31/2020XXVII
Apotheke

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte die 2019 erlassene Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, die Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienst öffentlicher Apotheken regelte, für verfassungswidrig und hob sie zum 30. September 2020 auf.

Schwerpunkte

  • Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 2. Dezember 2019 für gesetzwidrig.
  • Die Aufhebung erfolgte aufgrund von Art. 139 Abs. 5 B‑VG, § 59 Abs. 2 VfGG und § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG.
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Anschober Rudolf

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