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Anpassung der Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013 – höhere Pauschalbeträge und neue Mobilitätspauschale
Verordnung vom 04.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 erhöht die Höchstpauschalen für Gastgewerbebetriebe, führt eine gestaffelte Mobilitätspauschale ein und streicht den Hinweis auf den Bildungsfreibetrag. Damit sollen Unternehmen im Gastgewerbe entlastet und regionale Unterschiede berücksichtigt werden.
Bundesministerium für Finanzen8/4/2020XXVII
Finanzwesen
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 erhöht die Höchstpauschalen für Gastgewerbebetriebe, führt eine gestaffelte Mobilitätspauschale ein und streicht den Hinweis auf den Bildungsfreibetrag. Damit sollen Unternehmen im Gastgewerbe entlastet und regionale Unterschiede berücksichtigt werden.

Schwerpunkte

  • Der Höchstbetrag für die Pauschalierung von Betriebsausgaben wird von 255 000 Euro auf 400 000 Euro angehoben.
  • Die Grundpauschale beträgt künftig 15 % der Bemessungsgrundlage, mindestens 6 000 Euro und höchstens 60 000 Euro; bei einer Bemessungsgrundlage unter 40 000 Euro darf die Mindestpauschale keinen Verlust erzeugen.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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