Einrichtung von Messstrecken zur Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 23 Südosttangente
Verordnung vom 13.08.2020Zusammenfassung
Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 23 Südosttangente in Wien, deren Beginn und Ende öffentlich angekündigt werden müssen, um die Einhaltung des Tempolimits zu kontrollieren.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/13/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 23 Südosttangente in Wien, deren Beginn und Ende öffentlich angekündigt werden müssen, um die Einhaltung des Tempolimits zu kontrollieren.Schwerpunkte
- Zwei Abschnitte der A 23 Südosttangente werden als Messstrecken festgelegt.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecken müssen öffentlich angekündigt werden.
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