<!--[-->Änderung der Einreiseverordnung wegen SARS‑CoV‑2 (2020)<!--]-->
Änderung der Einreiseverordnung wegen SARS‑CoV‑2 (2020)
Verordnung vom 14.08.2020

Zusammenfassung

Die Einreiseverordnung wird geändert: Das Wort „Kroatien“ wird aus Anhang A1 gestrichen, in Anhang A2 nach „Iran“ eingefügt und ein neuer Absatz 1g zu § 7 Abs. 1 f hinzugefügt. Die Änderungen gelten ab dem 17. August 2020.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/14/2020XXVII
Grenze
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Einreiseverordnung wird geändert: Das Wort „Kroatien“ wird aus Anhang A1 gestrichen, in Anhang A2 nach „Iran“ eingefügt und ein neuer Absatz 1g zu § 7 Abs. 1 f hinzugefügt. Die Änderungen gelten ab dem 17. August 2020.

Schwerpunkte

  • In Anlage A1 wird das Wort „Kroatien“ entfernt, sodass Kroatien nicht mehr zu den betroffenen Ländern der Einreisebeschränkung gehört.
  • In Anlage A2 wird nach dem Wort „Iran“ das Wort „Kroatien“ eingefügt, sodass Kroatien nun zu den Ländern gehört, die in dieser Liste genannt werden.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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