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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im August 2020
Verordnung vom 18.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für August 2020 pro Stadt einen Hundertsatz fest, der die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete bestimmt.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/18/2020XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für August 2020 pro Stadt einen Hundertsatz fest, der die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete bestimmt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Hundertsatz für jede im Ausland tätige Dienststelle fest, der zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage verwendet wird.
  • Die Sätze basieren auf den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Dienstortes und können von 1 % bis über 49 % reichen.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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