Zusammenfassung
Die Verordnung 366/2020 führt eine neue Einmalzahlung für Familienbeihilfe ein, deren Höhe je nach Aufenthaltsland des Kindes variiert, und legt ihr Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend8/19/2020XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 366/2020 führt eine neue Einmalzahlung für Familienbeihilfe ein, deren Höhe je nach Aufenthaltsland des Kindes variiert, und legt ihr Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 3a definiert eine Einmalzahlung, die anhand eines länderspezifischen Anpassungsfaktors berechnet wird.
- Ein neuer Absatz 3 in § 5 legt fest, dass die Änderungen einen Tag nach Kundmachung (20.08.2020) in Kraft treten.
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