<!--[-->Änderung der Dienstrechts‑ und Personalstellenverordnungen – Einführung eines Prüfdienstes für Lohnabgaben<!--]-->
Änderung der Dienstrechts‑ und Personalstellenverordnungen – Einführung eines Prüfdienstes für Lohnabgaben
Verordnung vom 21.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 369/2020 ergänzt die Dienstrechts‑ und Personalstellenverordnungen um einen Prüfdienst für Lohnabgaben und legt fest, dass die Änderungen rückwirkend ab 01.07.2020 gelten und am 31.12.2020 enden.
Bundesministerium für Finanzen8/21/2020XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung 369/2020 ergänzt die Dienstrechts‑ und Personalstellenverordnungen um einen Prüfdienst für Lohnabgaben und legt fest, dass die Änderungen rückwirkend ab 01.07.2020 gelten und am 31.12.2020 enden.

Schwerpunkte

  • Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge wird in § 1 Z 6 ausdrücklich genannt.
  • In § 2 werden die Absätze 5 und 6 neu eingefügt; Absatz 5 verweist auf die neue Ziffer 6 von § 1.
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