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Änderung der Verordnung zur Übertragung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte
Verordnung vom 21.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung des Finanzministers wird geändert: In § 1 Abs. 1 wird „lohnabhängige Abgaben“ zu „Lohnabgaben“ umformuliert und in § 3 ein neuer Absatz (3) tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen8/21/2020XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung des Finanzministers wird geändert: In § 1 Abs. 1 wird „lohnabhängige Abgaben“ zu „Lohnabgaben“ umformuliert und in § 3 ein neuer Absatz (3) tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Wortfolge „lohnabhängige Abgaben“ wird in § 1 Abs. 1 durch das kürzere Wort „Lohnabgaben“ ersetzt.
  • Ein neuer Absatz (3) wird in § 3 eingefügt, der die Anwendung der Verordnung ab dem 1. Jänner 2021 festlegt.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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