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Änderung der Dienstausweis‑Verordnung: Wortwechsel und Inkrafttretens‑Hinweis
Verordnung vom 21.08.2020

Zusammenfassung

Die 371/2020‑Verordnung des Finanzministers ändert die Dienstausweis‑Verordnung: Sie ersetzt in § 7 Abs. 1 Z 3 das Wort „lohnabhängige Abgaben“ durch „Lohnabgaben“ und fügt in § 13 einen Hinweis ein, dass diese Änderung ab 1. Jänner 2021 gilt.
Bundesministerium für Finanzen8/21/2020XXVII
Verwaltungsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Zusammenfassung

Die 371/2020‑Verordnung des Finanzministers ändert die Dienstausweis‑Verordnung: Sie ersetzt in § 7 Abs. 1 Z 3 das Wort „lohnabhängige Abgaben“ durch „Lohnabgaben“ und fügt in § 13 einen Hinweis ein, dass diese Änderung ab 1. Jänner 2021 gilt.

Schwerpunkte

  • In § 7 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge „lohnabhängige Abgaben“ durch das klarere Wort „Lohnabgaben“ ersetzt.
  • In § 13 wird ein neuer Absatz (10) eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Formulierung ab dem 1. Jänner 2021 gilt.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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