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Änderung der Bezeichnung des Finanzamtes in der Mitwirkungs‑Verordnung
Verordnung vom 24.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen wird geändert, indem die Bezeichnung "Finanzamt Feldkirch" zu "Finanzamt Österreich" angepasst wird. Die neue Fassung gilt vom 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2025.
Bundesministerium für Finanzen8/24/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen wird geändert, indem die Bezeichnung "Finanzamt Feldkirch" zu "Finanzamt Österreich" angepasst wird. Die neue Fassung gilt vom 1. Jänner 2021 bis zum 31. Dezember 2025.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird geändert, um die Bezeichnung des zuständigen Finanzamtes von "Finanzamt Feldkirch" zu "Finanzamt Österreich" anzupassen.
  • Die geänderte Fassung der Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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