<!--[-->Verordnung zur Vorläufigen Sicherstellung des Trassenverlaufs Schaftenau‑Knoten Radfeld<!--]-->
Verordnung zur Vorläufigen Sicherstellung des Trassenverlaufs Schaftenau‑Knoten Radfeld
Verordnung vom 28.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den vorläufigen Trassenverlauf für den viergleisigen Ausbau der Bahnlinie Schaftenau – Knoten Radfeld fest und definiert ein Sperrgebiet, in dem Bau- und Rohstoffgewinnungsmaßnahmen verboten sind.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/28/2020XXVII
Umwelt
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den vorläufigen Trassenverlauf für den viergleisigen Ausbau der Bahnlinie Schaftenau – Knoten Radfeld fest und definiert ein Sperrgebiet, in dem Bau- und Rohstoffgewinnungsmaßnahmen verboten sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 5a Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, um die rechtliche Grundlage für die Festlegung des Trassenverlaufs zu schaffen.
  • Der festgelegte Trassenverlauf erstreckt sich über die Gemeinden Langkampfen, Angath, Angerberg, Wörgl, Breitenbach am Inn, Kundl und Radfeld.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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