Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen nach § 735 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 258 Abs. 3 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
Verordnung vom 28.08.2020Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend8/28/2020XXVII
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