<!--[-->COVID‑19‑Anpassungen im Strafvollzug – Fristverlängerungen und Inkrafttreten 1. Sept. 2020<!--]-->
COVID‑19‑Anpassungen im Strafvollzug – Fristverlängerungen und Inkrafttreten 1. Sept. 2020
Verordnung vom 28.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 376/2020 passt Fristen und Datumsangaben in der Strafvollzugs‑Verordnung an, um die COVID‑19‑Maßnahmen bis zum 30. September 2020 zu verlängern und legt ein Inkrafttretensdatum vom 1. September 2020 fest.
Bundesministerium für Justiz8/28/2020XXVII
Strafrecht
Gesundheit
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 376/2020 passt Fristen und Datumsangaben in der Strafvollzugs‑Verordnung an, um die COVID‑19‑Maßnahmen bis zum 30. September 2020 zu verlängern und legt ein Inkrafttretensdatum vom 1. September 2020 fest.

Schwerpunkte

  • Fristen, die bis zum 31. August 2020 noch nicht abgelaufen waren, werden bis zum 30. September 2020 ausgesetzt und laufen ab dem 1. Oktober 2020 neu.
  • In § 3 wird das Datum „31. August 2020“ durch „30. September 2020“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.