<!--[-->Sonderregelungen für Arzneimittel während der COVID‑19‑Pandemie<!--]-->
Sonderregelungen für Arzneimittel während der COVID‑19‑Pandemie
Verordnung vom 31.08.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht in der COVID‑19‑Krise die Nutzung abgelaufener Medikamente und nicht‑medizinischer Sauerstoffbehälter, wenn ein nachweislicher Bedarf besteht. Sie regelt das Antragsverfahren beim BASG, die Veröffentlichung von Ausnahmeregelungen und die Verteilung knapper Arzneimittel an Notkrankenanstalten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/31/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht in der COVID‑19‑Krise die Nutzung abgelaufener Medikamente und nicht‑medizinischer Sauerstoffbehälter, wenn ein nachweislicher Bedarf besteht. Sie regelt das Antragsverfahren beim BASG, die Veröffentlichung von Ausnahmeregelungen und die Verteilung knapper Arzneimittel an Notkrankenanstalten.

Schwerpunkte

  • Zulassungsinhaber können bei nachweislichem Medikamentenmangel beim BASG einen Antrag stellen, um das Inverkehrbringen über das offizielle Verfallsdatum hinaus zu erlauben, wenn Sicherheit und Wirksamkeit gewährleistet sind.
  • Der Antrag muss per E‑Mail an nat@basg.gv.at eingereicht werden und Name, Produkt, Zulassungs‑ und Chargennummer, Stabilitätsdaten, Verfallsdatum sowie die geplante Abgabedauer enthalten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Anschober Rudolf © Parlamentsdirektion

Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.