Pädagogikpaket‑Anpassungsverordnung 2020 – Vereinheitlichung und Stärkung der individuellen Förderung
Verordnung vom 31.08.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 vereinheitlicht die Bezeichnung aller Schulformen zu „Mittelschule“, ersetzt Landesschulrat durch Bildungsdirektion und stärkt die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern durch neue Förderstunden und Diversitätsmanager*innen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2020.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/31/2020XXVII
Bildung
Lehrplan
Inklusion
Schulwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 vereinheitlicht die Bezeichnung aller Schulformen zu „Mittelschule“, ersetzt Landesschulrat durch Bildungsdirektion und stärkt die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern durch neue Förderstunden und Diversitätsmanager*innen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2020.Schwerpunkte
- Alle Bezeichnungen „Hauptschule“ und „Neue Mittelschule“ werden zu „Mittelschule“ geändert, um die Schulformen klarer zu gliedern.
- Der Begriff „Landesschulrat“ wird durch „Bildungsdirektion“ ersetzt; zudem werden neue Positionen „Diversitätsmanager*innen“ eingeführt, die Schulen bei Inklusionsfragen unterstützen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.