Zusammenfassung
Die L‑GKV legt bundesweit einheitliche Grenzwerte für gefährliche chemische und biologische Arbeitsstoffe in der Land‑ und Forstwirtschaft fest und ersetzt damit zahlreiche landespezifische Regelungen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/2/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die L‑GKV legt bundesweit einheitliche Grenzwerte für gefährliche chemische und biologische Arbeitsstoffe in der Land‑ und Forstwirtschaft fest und ersetzt damit zahlreiche landespezifische Regelungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf bestehende landespezifische Arbeitsordnungen und integriert deren Regelungen in ein Bundesrecht.
- Sie gilt für alle Arbeitsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen in der Land‑ und Forstwirtschaft.
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