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Landwirtschaftliche Grenzwerteverordnung 2020 (L‑GKV)
Verordnung vom 02.09.2020

Zusammenfassung

Die L‑GKV legt bundesweit einheitliche Grenzwerte für gefährliche chemische und biologische Arbeitsstoffe in der Land‑ und Forstwirtschaft fest und ersetzt damit zahlreiche landespezifische Regelungen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/2/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die L‑GKV legt bundesweit einheitliche Grenzwerte für gefährliche chemische und biologische Arbeitsstoffe in der Land‑ und Forstwirtschaft fest und ersetzt damit zahlreiche landespezifische Regelungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf bestehende landespezifische Arbeitsordnungen und integriert deren Regelungen in ein Bundesrecht.
  • Sie gilt für alle Arbeitsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen in der Land‑ und Forstwirtschaft.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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