<!--[-->Änderungen der Zivilluftfahrzeug‑ und Luftfahrtgerät‑Verordnung 2010 (2020)<!--]-->
Änderungen der Zivilluftfahrzeug‑ und Luftfahrtgerät‑Verordnung 2010 (2020)
Verordnung vom 03.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 383/2020 ergänzt und präzisiert die Zivilluftfahrzeug‑Verordnung von 2010, insbesondere durch neue Klassifizierungen für Ultraleichtluftfahrzeuge und die Angleichung an aktuelle EU‑Vorschriften.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/3/2020XXVII
Luftverkehr
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 383/2020 ergänzt und präzisiert die Zivilluftfahrzeug‑Verordnung von 2010, insbesondere durch neue Klassifizierungen für Ultraleichtluftfahrzeuge und die Angleichung an aktuelle EU‑Vorschriften.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Ziffer‑4‑Eintrag wird in § 1 Abs. 1 eingefügt, der nicht in Österreich registrierte Zivilluftfahrzeuge im Rahmen eines österreichischen Luftbeförderungsunternehmens erlaubt.
  • Ein neuer Absatz 7 wird zu § 3 hinzugefügt und regelt die Übertragung von Verpflichtungen auf einen genehmigten Betreiber, wenn das Luftfahrzeug bestimmte Gewichtsklassen überschreitet.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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