Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuerinnen und -betreuer
Verordnung vom 04.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt höhere monatliche Löhne für Fitness‑Lehrlinge fest und führt verpflichtende Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse ein. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2020 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/4/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt höhere monatliche Löhne für Fitness‑Lehrlinge fest und führt verpflichtende Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse ein. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 546,80 €, im 2. Lehrjahr 697,40 € und im 3. Lehrjahr 979,90 €.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung, spätestens am 30. Juni.
Dokumente (PDFs)
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