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Verordnung zur Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren
Verordnung vom 04.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 386 legt die monatlichen Entgelte für Sportadministrator‑Lehrlinge fest, definiert die Anspruchsberechtigten, regelt Sonderzahlungen und tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/4/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 386 legt die monatlichen Entgelte für Sportadministrator‑Lehrlinge fest, definiert die Anspruchsberechtigten, regelt Sonderzahlungen und tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministrator/in.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 613,50 € im ersten, 775,20 € im zweiten und 1.076,10 € im dritten Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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