Verordnung zur Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker
Verordnung vom 04.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Lehrlinge im Beruf Veranstaltungstechnik fest und ergänzt sie um Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Sie gilt in ganz Österreich ab dem 1. Oktober 2020, sofern kein Kollektivvertrag existiert.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/4/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Lehrlinge im Beruf Veranstaltungstechnik fest und ergänzt sie um Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Sie gilt in ganz Österreich ab dem 1. Oktober 2020, sofern kein Kollektivvertrag existiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Veranstaltungstechnik in ganz Österreich, sofern für diesen Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt festgelegt: 600,40 € im 1. Lehrjahr, 768,80 € im 2. Lehrjahr, 952,10 € im 3. Lehrjahr und 1 233,40 € im 4. Lehrjahr.
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