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Änderung der ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung (Verordnung 388/2020)
Verordnung vom 04.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 388/2020 ändert die Zuständigkeitsverordnung für die Luftfahrt: Sie führt eine neue Prüfungsanforderung für Segelflugzeuge ein, schließt Hubschrauber und Luftschiffe von Ultraleicht‑Regelungen aus und legt das Inkrafttreten auf den 15. September 2020 fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/4/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 388/2020 ändert die Zuständigkeitsverordnung für die Luftfahrt: Sie führt eine neue Prüfungsanforderung für Segelflugzeuge ein, schließt Hubschrauber und Luftschiffe von Ultraleicht‑Regelungen aus und legt das Inkrafttreten auf den 15. September 2020 fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterpunkt (Ziffer 14) wird in § 1 Abs. 1 eingefügt, der die Nachprüfung von Segelflugzeugen nach europäischer Verordnung regelt.
  • Ein neuer Absatz 4 wird zu § 1 hinzugefügt, der Hubschrauber und Luftschiffe von den Regelungen für Ultraleichtluftfahrzeuge ausnimmt.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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