<!--[-->Änderung der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (Integration EU‑EASA‑Regeln)<!--]-->
Änderung der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (Integration EU‑EASA‑Regeln)
Verordnung vom 04.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 389/2020 integriert EU‑EASA‑Vorschriften in das österreichische Zivilluftfahrt‑Personalrecht, führt neue Regelungen für Personalhinweise ein und präzisiert Zertifizierungs­bedingungen für Ultraleichtluftfahrzeuge sowie Fallschirmspringer. Alle Änderungen gelten ab dem 15. September 2020.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/4/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 389/2020 integriert EU‑EASA‑Vorschriften in das österreichische Zivilluftfahrt‑Personalrecht, führt neue Regelungen für Personalhinweise ein und präzisiert Zertifizierungs­bedingungen für Ultraleichtluftfahrzeuge sowie Fallschirmspringer. Alle Änderungen gelten ab dem 15. September 2020.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung bindet die EU‑EASA‑Vorschriften in das österreichische Luftfahrtpersonalrecht ein, sodass die jeweils aktuelle Fassung dieser EU‑Regeln anzuwenden ist.
  • Ein neues Instrument, der Zivilluftfahrt‑Personalhinweis, erlaubt der Behörde, in speziellen Fällen gezielt EU‑Regelungen verbindlich festzulegen.
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