Änderung der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006 (Integration EU‑EASA‑Regeln)
Verordnung vom 04.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 389/2020 integriert EU‑EASA‑Vorschriften in das österreichische Zivilluftfahrt‑Personalrecht, führt neue Regelungen für Personalhinweise ein und präzisiert Zertifizierungsbedingungen für Ultraleichtluftfahrzeuge sowie Fallschirmspringer. Alle Änderungen gelten ab dem 15. September 2020.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/4/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 389/2020 integriert EU‑EASA‑Vorschriften in das österreichische Zivilluftfahrt‑Personalrecht, führt neue Regelungen für Personalhinweise ein und präzisiert Zertifizierungsbedingungen für Ultraleichtluftfahrzeuge sowie Fallschirmspringer. Alle Änderungen gelten ab dem 15. September 2020.Schwerpunkte
- Die Verordnung bindet die EU‑EASA‑Vorschriften in das österreichische Luftfahrtpersonalrecht ein, sodass die jeweils aktuelle Fassung dieser EU‑Regeln anzuwenden ist.
- Ein neues Instrument, der Zivilluftfahrt‑Personalhinweis, erlaubt der Behörde, in speziellen Fällen gezielt EU‑Regelungen verbindlich festzulegen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.