Anwendung von Abschnitten der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C SchVO 2020/21) – 1. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten
Verordnung vom 04.09.2020Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/4/2020XXVII
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