Digitalisierung der GAP‑Anträge, neue Umweltbedingungen & Verbot von Strohverbrennung
Verordnung vom 07.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 392/2020 digitalisiert die Einreichung von GAP‑Anträgen, führt strengere Bedingungen für Änderungen von Sammelanträgen im Umweltinteresse ein und verbietet das Verbrennen von Stroh auf Stoppelfeldern, außer bei behördlichen Ausnahmen.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus9/7/2020XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 392/2020 digitalisiert die Einreichung von GAP‑Anträgen, führt strengere Bedingungen für Änderungen von Sammelanträgen im Umweltinteresse ein und verbietet das Verbrennen von Stroh auf Stoppelfeldern, außer bei behördlichen Ausnahmen.Schwerpunkte
- Mehrfachanträge für Flächen müssen über die Online‑Applikation mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder dem eAMA‑PIN‑Code eingereicht werden; bei fehlender Signatur ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung hochzuladen.
- Der Sammelantrag kann im Umweltinteresse nur geändert werden, wenn der Gewichtungsfaktor unverändert oder niedriger bleibt und ein hinreichender Grund (z. B. Trockenheit, Schädlingsbefall) vorliegt; die Änderung muss bis spätestens 31. Juli des Antragsjahres erfolgen und durch Pflegemaßnahmen gesichert sein.
Dokumente (PDFs)
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