Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 – Ergänzung der Ampelphase und Inkrafttreten am 14. September 2020
Verordnung vom 11.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 397/2020 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21, indem das Wort „Grün“ nach „die Ampelphase“ in Anlage A eingefügt wird und § 44 um einen Absatz erweitert, der das Inkrafttreten am 14. September 2020 festlegt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/11/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 397/2020 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21, indem das Wort „Grün“ nach „die Ampelphase“ in Anlage A eingefügt wird und § 44 um einen Absatz erweitert, der das Inkrafttreten am 14. September 2020 festlegt.Schwerpunkte
- In Anlage A, Ziffer 3.2, wird nach dem Wort „die Ampelphase“ das Stichwort „Grün“ eingefügt, um die Farbcodierung klarer zu machen.
- § 44 erhält einen neuen Absatz (2), der festlegt, dass die Änderungen mit dem 14. September 2020 in Kraft treten.
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