<!--[-->Novelle der COVID‑19‑Lockerungsverordnung (Masken‑ und Veranstaltungsregeln)<!--]-->
Novelle der COVID‑19‑Lockerungsverordnung (Masken‑ und Veranstaltungsregeln)
Verordnung vom 12.09.2020

Zusammenfassung

Die Novelle der COVID‑19‑Lockerungsverordnung führt eine generelle Masken‑Pflicht in geschlossenen Kundenbereichen, legt Ausnahmen für Feuchträume fest, regelt das Sitzen beim Essen und beschränkt Besucherzahlen bei Veranstaltungen. Für größere Events sind ein Präventionskonzept und ein COVID‑19‑Beauftragter verpflichtend; alle Änderungen gelten ab dem 14. September 2020.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/12/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Novelle der COVID‑19‑Lockerungsverordnung führt eine generelle Masken‑Pflicht in geschlossenen Kundenbereichen, legt Ausnahmen für Feuchträume fest, regelt das Sitzen beim Essen und beschränkt Besucherzahlen bei Veranstaltungen. Für größere Events sind ein Präventionskonzept und ein COVID‑19‑Beauftragter verpflichtend; alle Änderungen gelten ab dem 14. September 2020.

Schwerpunkte

  • In allen geschlossenen Kundenbereichen von Betrieben müssen Besucher, Betreiber und deren Mitarbeitende eine Maske tragen, sofern keine andere Schutzmaßnahme wie räumliche Trennung vorhanden ist.
  • Die Masken‑Pflicht gilt zusätzlich in Verwaltungsbehörden und Gerichten, wenn dort Personen im Rahmen des Parteienverkehrs zusammenkommen.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



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