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Vertrauenswürdigkeitsprüfungs‑Verordnung (VWP‑V) und Änderungen in Sicherheits‑ und Ausbildungsrecht
Verordnung vom 16.09.2020

Zusammenfassung

Die VWP‑V legt fest, welche personenbezogenen Daten von Bediensteten und deren Haushaltsmitgliedern für Sicherheitszwecke verarbeitet werden dürfen, ändert die Sicherheitsakademie‑Bildungsverordnung und hebt die alte Ausbildungsverordnung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auf.
Bundesministerium für Inneres9/16/2020XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die VWP‑V legt fest, welche personenbezogenen Daten von Bediensteten und deren Haushaltsmitgliedern für Sicherheitszwecke verarbeitet werden dürfen, ändert die Sicherheitsakademie‑Bildungsverordnung und hebt die alte Ausbildungsverordnung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auf.

Schwerpunkte

  • Einführung einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten in definierten Themenbereichen erlaubt.
  • Die Prüfung umfasst umfangreiche Daten von Bediensteten und deren im selben Haushalt lebenden Personen, darunter Name, Staatsbürgerschaft, Wehr‑ und Strafverfahren, finanzielle Verhältnisse, Gesundheits‑ und Online‑Nutzungsdaten.
Dokumente (PDFs)
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Nehammer Karl, MSc

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