<!--[-->Änderung der Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung (Wintersemester 2020/21)<!--]-->
Änderung der Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung (Wintersemester 2020/21)
Verordnung vom 16.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung: Sie korrigiert Formulierungen, fügt die Central European University als förderfähige Institution hinzu und legt das Inkrafttreten ab dem Wintersemester 2020/21 fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/16/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung: Sie korrigiert Formulierungen, fügt die Central European University als förderfähige Institution hinzu und legt das Inkrafttreten ab dem Wintersemester 2020/21 fest.

Schwerpunkte

  • Im ersten Paragraphen werden Formulierungen korrigiert: Das Wort „und“ am Ende von Ziffer 13 wird durch ein Komma ersetzt, und in Ziffer 14 wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt.
  • Eine neue Ziffer 15 wird im ersten Paragraphen eingefügt, die die Central European University als förderfähige Privatuniversität benennt.
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