Änderung der Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung (Wintersemester 2020/21)
Verordnung vom 16.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung: Sie korrigiert Formulierungen, fügt die Central European University als förderfähige Institution hinzu und legt das Inkrafttreten ab dem Wintersemester 2020/21 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/16/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung: Sie korrigiert Formulierungen, fügt die Central European University als förderfähige Institution hinzu und legt das Inkrafttreten ab dem Wintersemester 2020/21 fest.Schwerpunkte
- Im ersten Paragraphen werden Formulierungen korrigiert: Das Wort „und“ am Ende von Ziffer 13 wird durch ein Komma ersetzt, und in Ziffer 14 wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt.
- Eine neue Ziffer 15 wird im ersten Paragraphen eingefügt, die die Central European University als förderfähige Privatuniversität benennt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.