Einführung einer Gelb‑Ampelphase für zentrale und höhere land‑/forstwirtschaftliche Schulen (2020)
Verordnung vom 18.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. September 2020 legt für zentrale und höhere land‑ und forstwirtschaftliche Schulen eine neue Gelb‑Ampelphase fest, die den Präsenzunterricht unter COVID‑19‑Bedingungen regelt und am 21. September 2020 in Kraft tritt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/18/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. September 2020 legt für zentrale und höhere land‑ und forstwirtschaftliche Schulen eine neue Gelb‑Ampelphase fest, die den Präsenzunterricht unter COVID‑19‑Bedingungen regelt und am 21. September 2020 in Kraft tritt.Schwerpunkte
- Einführung einer Gelb‑Ampelphase für die in Anlage A genannten Schulen, um den Präsenzunterricht unter kontrollierten Bedingungen zu ermöglichen.
- Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, konkret am 21. September 2020.
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