Novelle der COVID‑19‑Lockerungsverordnung (11.) – neue Besucher‑Grenzen & Maskenpflicht
Verordnung vom 18.09.2020Zusammenfassung
Die 11. COVID‑19‑Lockerungsverordnung vom 21. September 2020 ergänzt die bestehende Lockerungsverordnung um neue Besucher‑Grenzwerte, Masken‑Pflicht in geschlossenen Räumen und strengere Vorgaben für größere Veranstaltungen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/18/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 11. COVID‑19‑Lockerungsverordnung vom 21. September 2020 ergänzt die bestehende Lockerungsverordnung um neue Besucher‑Grenzwerte, Masken‑Pflicht in geschlossenen Räumen und strengere Vorgaben für größere Veranstaltungen.Schwerpunkte
- Ein neuer Satz wird eingefügt, der festlegt, dass die Lockerungsverordnung auch für baulich verbundene Betriebsstätten wie Einkaufszentren gilt.
- Die Regelungen für Absatz 1 und 1a werden sinngemäß auf Freiluft‑Märkte angewendet.
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