Zusammenfassung
Die Verordnung 408/2020 ergänzt die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr. Sie definiert neue gesundheitliche, fachliche und vertrauenswürdige Anforderungen an Fahrer, führt einen elektronisch beantragbaren Personenbeförderungs‑Ausweis ein und legt strenge Alkohol‑ und Drogentests fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/23/2020XXVII
Transport
Datenschutz
Verkehrssicherheit
Personenbeförderung
Zusammenfassung
Die Verordnung 408/2020 ergänzt die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr. Sie definiert neue gesundheitliche, fachliche und vertrauenswürdige Anforderungen an Fahrer, führt einen elektronisch beantragbaren Personenbeförderungs‑Ausweis ein und legt strenge Alkohol‑ und Drogentests fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass Fahrer bestimmte gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen müssen – etwa Ausbildung, körperliche Fitness und Zuverlässigkeit.
- Fahrer dürfen nicht fahren, wenn sie an einer fieberhaften Infektionskrankheit leiden, mehr als 0,1 ‰ Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss von Medikamenten bzw. Suchtmitteln stehen.
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