Zusammenfassung
Die Verordnung vom 24. September 2020 ändert die Einreisebestimmungen nach Österreich im Zusammenhang mit COVID‑19, indem Länderlisten aktualisiert, Ausnahmen für bestimmte Regionen festgelegt und das Inkrafttretungsdatum einzelner Bestimmungen auf den 27. September 2020 gesetzt wird.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/24/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 24. September 2020 ändert die Einreisebestimmungen nach Österreich im Zusammenhang mit COVID‑19, indem Länderlisten aktualisiert, Ausnahmen für bestimmte Regionen festgelegt und das Inkrafttretungsdatum einzelner Bestimmungen auf den 27. September 2020 gesetzt wird.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz i wird nach § 7 Abs. 1 h eingefügt; er regelt, dass die Änderungen in den Anlagen A1 und A2 am 27. September 2020 in Kraft treten.
- In § 7 Abs. 2 wird das Datum von „30. September 2020“ auf „31. Dezember 2020“ geändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.