<!--[-->Verordnung zur Einführung der Gelb‑Ampelphase für ausgewählte Hochschulen (2020)<!--]-->
Verordnung zur Einführung der Gelb‑Ampelphase für ausgewählte Hochschulen (2020)
Verordnung vom 25.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung führt für bestimmte Pädagogische Hochschulen und land‑/forstwirtschaftliche Lehranstalten die Ampelphase „Gelb“ ein, gilt ab dem 28. September 2020 und ergänzt die bisherige 4. C‑Schulampelphasen‑VO um ein Ablaufdatum.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/25/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung führt für bestimmte Pädagogische Hochschulen und land‑/forstwirtschaftliche Lehranstalten die Ampelphase „Gelb“ ein, gilt ab dem 28. September 2020 und ergänzt die bisherige 4. C‑Schulampelphasen‑VO um ein Ablaufdatum.

Schwerpunkte

  • Einführung der Ampelphase „Gelb“ für die in Anlage A genannten Schulen, wobei die Bestimmungen des zweiten Abschnitts des zweiten Teils der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 angewendet werden.
  • Ergänzung der bisherigen 4. C‑Schulampelphasen‑VO: Ein neuer Absatz legt fest, dass diese Verordnung und Anlage A mit Ablauf des 27. September 2020 außer Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Faßmann Heinz, Dr. © Parlamentsdirektion

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.