Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. September 2020 ändert die Fahrprüfungsverordnung: Rechtschreibkorrekturen, neue Fahrzeugklassen, Hubraum‑Grenzwerte und Ergänzungen in den Anlagen 4 und 5, wirksam ab 1. Dezember 2020.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/29/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. September 2020 ändert die Fahrprüfungsverordnung: Rechtschreibkorrekturen, neue Fahrzeugklassen, Hubraum‑Grenzwerte und Ergänzungen in den Anlagen 4 und 5, wirksam ab 1. Dezember 2020.Schwerpunkte
- Im zweiten Absatz des Paragraphen 3 wird das Wort „zu Verfügung“ zu „zur Verfügung“ korrigiert.
- Im ersten Absatz des Paragraphen 7 wird die Auflistung der Fahrzeugklassen von „C(CE) und D(DE)“ zu „BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E“ erweitert.
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