Anpassung der Familien‑ und Alleinverdiener‑Absetzbeträge an den EU‑Preisindex
Verordnung vom 29.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 417/2020 passt die Familien‑ und Alleinverdiener‑Absetzbeträge sowie den Kindermehrbetrag an, indem ein Faktor verwendet wird, der auf dem EU‑Preisindex basiert. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2021 für Kinder, die dauerhaft im jeweiligen EU‑Land leben.Bundesministerium für Finanzen9/29/2020XXVII
Steuerwesen
Familienförderung
Zusammenfassung
Die Verordnung 417/2020 passt die Familien‑ und Alleinverdiener‑Absetzbeträge sowie den Kindermehrbetrag an, indem ein Faktor verwendet wird, der auf dem EU‑Preisindex basiert. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2021 für Kinder, die dauerhaft im jeweiligen EU‑Land leben.Schwerpunkte
- Ein Anpassungsfaktor wird eingeführt, der auf dem EU‑Preisindex vom 1. Juni 2020 basiert und die Beträge für Familienleistungen proportional zu den Preisunterschieden anpasst.
- Der Familienbonus Plus wird für jedes EU‑Land mit einem eigenen Faktor neu berechnet; der Basisbetrag von 125 € wird je nach Faktor erhöht oder verringert.
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