Festsetzung des Tageskostgeldes für das Bundesheer (5 €) – Inkrafttreten 01.10.2020
Verordnung vom 30.09.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Tageskostgeld für das Bundesheer auf 5,00 € fest. Sie tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2007, die zum 30. September 2020 endet.Bundesministerium für Landesverteidigung9/30/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Tageskostgeld für das Bundesheer auf 5,00 € fest. Sie tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2007, die zum 30. September 2020 endet.Schwerpunkte
- Das Tageskostgeld beträgt 5,00 € pro Tag.
- Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
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