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Festsetzung des Tageskostgeldes für das Bundesheer (5 €) – Inkrafttreten 01.10.2020
Verordnung vom 30.09.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Tageskostgeld für das Bundesheer auf 5,00 € fest. Sie tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2007, die zum 30. September 2020 endet.
Bundesministerium für Landesverteidigung9/30/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Tageskostgeld für das Bundesheer auf 5,00 € fest. Sie tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2007, die zum 30. September 2020 endet.

Schwerpunkte

  • Das Tageskostgeld beträgt 5,00 € pro Tag.
  • Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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