Änderung der Grenzwerte‑ und Biostoff‑Verordnungen zum besseren Arbeitsschutz
Verordnung vom 01.10.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 424/2020 ändert die Bundes‑Grenzwerteverordnung und die Verordnung zum Schutz von Bundesbediensteten gegen biologische Arbeitsstoffe. Sie erweitert den Titel, passt Verweise an und fügt neue Absätze hinzu, um krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende Stoffe stärker zu berücksichtigen.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport10/1/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 424/2020 ändert die Bundes‑Grenzwerteverordnung und die Verordnung zum Schutz von Bundesbediensteten gegen biologische Arbeitsstoffe. Sie erweitert den Titel, passt Verweise an und fügt neue Absätze hinzu, um krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende Stoffe stärker zu berücksichtigen.Schwerpunkte
- Der Titel der Bundes‑Grenzwerteverordnung wird erweitert, um ausdrücklich krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende Arbeitsstoffe zu erwähnen.
- In § 1 Abs. 1 wird das Zitat von „§ 1 Abs. 2 bis 5“ auf „§ 1 Abs. 2 bis 6“ geändert, sodass ein zusätzlicher Grenzwert berücksichtigt wird.
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