Zusammenfassung
Die Verordnung vom 2. Oktober 2020 ändert die Geldstrafenregelung für Verstöße gegen das Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz, ersetzt alte Gesetzesbezüge und legt neue Bußgelder von 25 € bzw. 50 € für Masken‑ und Abstandspflichtverstöße fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/2/2020XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 2. Oktober 2020 ändert die Geldstrafenregelung für Verstöße gegen das Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz, ersetzt alte Gesetzesbezüge und legt neue Bußgelder von 25 € bzw. 50 € für Masken‑ und Abstandspflichtverstöße fest.Schwerpunkte
- In § 1 wird die Bezugnahme auf das alte Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 durch das aktuelle Gesetz BGBl. I Nr. 104/2020 ersetzt.
- In § 2 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ eingeführt und ein neuer Absatz 2 mit konkreten Geldbeträgen für Verstöße ergänzt.
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