Ausbildungsordnung für Archiv‑, Bibliotheks‑ & Informationsassistent/innen (2020)
Verordnung vom 28.02.2020Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in fest, definiert deren Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in fest, definiert deren Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet den dreijährigen Lehrberuf Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in ein; die Regelung gilt ab dem 1. Mai 2020 und ersetzt die bisherige Ausbildungsordnung, die am 30. April 2020 auslief.
- Sie legt fachliche Kompetenzbereiche fest (z. B. Bestandserschließung, Kundenberatung, Beschaffung) und fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Qualitätsmanagement, Sicherheit, Nachhaltigkeit, digitales Arbeiten).
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