Änderung der Tierschutz‑Kontrollverordnung – Einführung von Nachkontrollen, Kontrollquote und Qualifikationsnachweisen
Verordnung vom 07.10.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 430/2020 ändert die Tierschutz‑Kontrollverordnung: Sie führt verpflichtende Nachkontrollen bei Verstößen ein, legt eine Mindestkontrollquote von 2 % für landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe fest, verlangt jährliche Kontrollen aller Zoos und Tierheime und führt Qualifikationsnachweise für Kontrollpersonen ab dem 1. April 2020 ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/7/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung 430/2020 ändert die Tierschutz‑Kontrollverordnung: Sie führt verpflichtende Nachkontrollen bei Verstößen ein, legt eine Mindestkontrollquote von 2 % für landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe fest, verlangt jährliche Kontrollen aller Zoos und Tierheime und führt Qualifikationsnachweise für Kontrollpersonen ab dem 1. April 2020 ein.Schwerpunkte
- Bei einem festgestellten Verstoß muss die Behörde innerhalb eines Jahres eine Nachkontrolle durchführen; dabei ist § 7 des Tierschutzgesetzes nicht anzuwenden.
- Die Behörde prüft mindestens 2 % aller landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe jährlich auf Einhaltung der Tierschutzvorschriften.
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