DAC‑Verordnung für Ruster Ausbruch & Neusiedlersee – Qualitätswein‑Kennzeichnung
Verordnung vom 07.10.2020Zusammenfassung
Die 2020 erlassene DAC‑Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen die Weine aus dem Ruster Ausbruch und dem Weinbaugebiet Neusiedlersee die geschützte Bezeichnung „DAC“ führen dürfen. Sie definiert Herkunfts‑ und Qualitätsanforderungen, regelt die Etikettierung, das Antragsverfahren für eine staatliche Prüfnummer und erhebt Gebühren, deren Erlöse zur Aufklärung über DAC‑Weine verwendet werden.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus10/7/2020XXVII
Wein
Qualitätswein
Landwirtschaft
Zusammenfassung
Die 2020 erlassene DAC‑Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen die Weine aus dem Ruster Ausbruch und dem Weinbaugebiet Neusiedlersee die geschützte Bezeichnung „DAC“ führen dürfen. Sie definiert Herkunfts‑ und Qualitätsanforderungen, regelt die Etikettierung, das Antragsverfahren für eine staatliche Prüfnummer und erhebt Gebühren, deren Erlöse zur Aufklärung über DAC‑Weine verwendet werden.Schwerpunkte
- Der Ruster Ausbruch DAC darf nur aus Trauben der Freistadt Rust hergestellt werden, muss botrytisiert sein und ein Mindestmostgewicht von 30 °KMW erreichen.
- Auf dem Etikett muss die Bezeichnung „Ruster Ausbruch DAC“ (oder „Districtus Austriae Controllatus“) stehen, weitere Namen wie „Kabinett“ sind verboten; die Schriftgröße von „DAC“ darf höchstens halb so groß sein wie der Ortsname.
Dokumente (PDFs)
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