<!--[-->Verordnung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (2020)<!--]-->
Verordnung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (2020)
Verordnung vom 08.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juli und Oktober 2020 prozentuale Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage von im Ausland tätigen Bundesbeamten berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/8/2020XXVII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juli und Oktober 2020 prozentuale Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage von im Ausland tätigen Bundesbeamten berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die prozentualen Hundertsätze für die Kaufkraftausgleichszulage fest, die im Ausland eingesetzte Bundesbeamte erhalten.
  • Für den Monat Oktober 2020 werden die Hundertsätze je nach Dienstort unterschiedlich festgesetzt (z. B. Hongkong 43 %, Genf 47 %).
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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