Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für ausgewählte Zentral‑ und Fachschulen die Gelb‑Ampelphase der COVID‑19‑Schulverordnung gilt, sodass Präsenzunterricht unter Auflagen möglich ist. Sie tritt am 12. Oktober 2020 in Kraft und enthält eine befristete Ergänzung, die am 11. Oktober 2020 endet.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/9/2020XXVII
Gesundheit
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für ausgewählte Zentral‑ und Fachschulen die Gelb‑Ampelphase der COVID‑19‑Schulverordnung gilt, sodass Präsenzunterricht unter Auflagen möglich ist. Sie tritt am 12. Oktober 2020 in Kraft und enthält eine befristete Ergänzung, die am 11. Oktober 2020 endet.Schwerpunkte
- Für die in Anhang A genannten Schulen wird die Gelb‑Ampelphase der COVID‑19‑Schulverordnung angewendet, wodurch Präsenzunterricht mit Hygieneauflagen erlaubt ist.
- Die Verordnung tritt am 12. Oktober 2020 in Kraft.
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