<!--[-->COVID‑19‑Gelb‑Ampelphase für ausgewählte Zentral‑ und Fachschulen (2020)<!--]-->
COVID‑19‑Gelb‑Ampelphase für ausgewählte Zentral‑ und Fachschulen (2020)
Verordnung vom 09.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für ausgewählte Zentral‑ und Fachschulen die Gelb‑Ampelphase der COVID‑19‑Schulverordnung gilt, sodass Präsenzunterricht unter Auflagen möglich ist. Sie tritt am 12. Oktober 2020 in Kraft und enthält eine befristete Ergänzung, die am 11. Oktober 2020 endet.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/9/2020XXVII
Gesundheit
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für ausgewählte Zentral‑ und Fachschulen die Gelb‑Ampelphase der COVID‑19‑Schulverordnung gilt, sodass Präsenzunterricht unter Auflagen möglich ist. Sie tritt am 12. Oktober 2020 in Kraft und enthält eine befristete Ergänzung, die am 11. Oktober 2020 endet.

Schwerpunkte

  • Für die in Anhang A genannten Schulen wird die Gelb‑Ampelphase der COVID‑19‑Schulverordnung angewendet, wodurch Präsenzunterricht mit Hygieneauflagen erlaubt ist.
  • Die Verordnung tritt am 12. Oktober 2020 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Faßmann Heinz, Dr. © Parlamentsdirektion

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.