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Erklärung des Kollektivvertrages des ÖRK 2020 zur Satzung
Verordnung vom 12.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2020 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportanbieter in Österreich verbindlich wird. Bestimmte Vertragsbestimmungen und bundesländerspezifische Anhänge bleiben ausgenommen; die Wirksamkeit beginnt am 1. September 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/12/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2020 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportanbieter in Österreich verbindlich wird. Bestimmte Vertragsbestimmungen und bundesländerspezifische Anhänge bleiben ausgenommen; die Wirksamkeit beginnt am 1. September 2020.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2020 zur Satzung, wodurch er auch außerhalb seines bisherigen räumlichen und fachlichen Wirkungsbereichs rechtsverbindlich wird.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten in Österreich, ausgenommen Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Flugrettung und Rettungshundestaffeln.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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