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Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren – Mindestlohn und Zuschläge
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest: 9,06 € Stundenlohn, 10 % Heimarbeitszuschlag, 8 % Urlaub- und Weihnachtszuschuss, gültig ab 1. Juli 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest: 9,06 € Stundenlohn, 10 % Heimarbeitszuschlag, 8 % Urlaub- und Weihnachtszuschuss, gültig ab 1. Juli 2020.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Der Stundenlohn für Heimarbeiterinnen und -arbeiter wird mit 9,06 € festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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