Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest: 9,06 € Stundenlohn, 10 % Heimarbeitszuschlag, 8 % Urlaub- und Weihnachtszuschuss, gültig ab 1. Juli 2020.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest: 9,06 € Stundenlohn, 10 % Heimarbeitszuschlag, 8 % Urlaub- und Weihnachtszuschuss, gültig ab 1. Juli 2020.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Der Stundenlohn für Heimarbeiterinnen und -arbeiter wird mit 9,06 € festgesetzt.
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